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   AG Bochum, 26.01.2016 - 95 C 44/15   

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https://dejure.org/2016,7579
AG Bochum, 26.01.2016 - 95 C 44/15 (https://dejure.org/2016,7579)
AG Bochum, Entscheidung vom 26.01.2016 - 95 C 44/15 (https://dejure.org/2016,7579)
AG Bochum, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 95 C 44/15 (https://dejure.org/2016,7579)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG darf Einbau von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen beschließen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer hinsichtlich des Einbaus von Rauchwarnmeldern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.2013 - V ZR 238/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau eines

    Auszug aus AG Bochum, 26.01.2016 - 95 C 44/15
    Die Entscheidung des BGH vom 08.02.2013 (NZM 2013, 512) könne auf diesen Fall nicht angewendet werden.

    Dass Zutritt zur Wohnung gewährt werden muss und dass durch den Einbau Sondereigentum (z. B. eine Tapete) berührt sein kann, hat der Wohnungseigentümer hinzunehmen; ein hierdurch entstehender Schaden ist ihm zu ersetzen (vgl. § 14 Nr. 4 WEG).Die Beschlusskompetenz umfasst auch Entscheidungen über eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Rauchwarnmelder (BGH NZM 2013, 512).

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10

    Grunddienstbarkeit: Halten einer Anlage

    Auszug aus AG Bochum, 26.01.2016 - 95 C 44/15
    Da die Bauordnungen nur die Ausstattung von Wohnungen, nicht aber auch von anderweit genutzten Räumen mit Rauchwarnmeldern vorschreiben, fehlt es an dieser Voraussetzung, sobald eine Anlage auch Teileigentumseinheiten umfasst (vgl. Schultz , ZWE 2012, 57 [58]; Abramenko , ZWE 2013, 117 [120]).Die Wohnungseigentümer sind in diesem Fall aber berechtigt, von ihrem Zugriffsermessen Gebrauch zu machen, das ihnen nach § 10 VI 3 Halbs. 2 WEG zusteht (sog. gekorene Ausübungs- bzw. Wahrnehmungsbefugnis; vgl. Senat , NZM 2011, 807 = NJW 2011, 1351 Rdnr. 9; sowie Klein , in: Bärmann, § 10 Rdnr. 257).

    Die für das Bestehen der gekorenen Wahrnehmungsbefugnis notwendige weitere Voraussetzung, dass die Pflichtenerfüllung durch den Verband förderlich ist (vgl. Senat , NJW 2011, 1351 = NZM 2011, 807), ist bei dem Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen gegeben.

  • AG Rendsburg, 30.10.2008 - 18 C 545/08

    Rauchwarnmelder sind Gemeinschaftseigentum!

    Auszug aus AG Bochum, 26.01.2016 - 95 C 44/15
    Inwieweit sie bei der Beschlussfassung darauf Rücksicht nehmen müssen, dass einzelne Eigentümer ihrer Einbaupflicht bereits nachgekommen sind, ist eine Frage der ordnungsgemäßen Verwaltung (vgl. AG Rendsburg , ZMR 2009, 239 = BeckRS 2009, 08654), nicht aber der Beschlusskompetenz.Der Einbau von Rauchwarnmelder ist mit keinem unzulässigen Eingriff in das Sondereigentum verbunden.
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 80/09

    Wohnungseigentum: Übertragung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen

    Auszug aus AG Bochum, 26.01.2016 - 95 C 44/15
    Denn diese setzt nicht zwingend das Bestehen gleichgerichteter Pflichten sämtlicher Mitglieder der Gemeinschaft voraus (vgl. Senat , NZM 2010, 204 = NJW 2010, 933 Rdnr. 8 [für Ansprüche der Wohnungseigentümer]; ebenso Schultz , ZWE 2012, 57 [58]).
  • LG Dortmund, 05.08.2016 - 1 S 80/16

    Beschluss der Ausstattung der einzelnen zu der Wohnungseigentümergemeinschaft

    beabsichtigt die Kammer die am 01.03.2016 eingegangene Berufung gegen das am 03.02.2016 zugestellte Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 26.01.2016 - Az. 95 C 44/15 - durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • LG Hamburg, 29.03.2017 - 318 S 36/16

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Beschlusskompetenz der

    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist der zwingende Einbau von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnräumen ohne Rücksicht auf bereits vorhandene Geräte beim Kläger vom Ermessen der Eigentümer gedeckt (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2015, Az. 25 S 167/14, ZMR 2015, 780; AG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2016, Az. 290a C 192/15, ZMR 2016, 575-576; AG Bochum, Urteil vom 26.01.2016, Az. 95 C 44/15, WuM 2016, 242-244; AG Singen, Urteil vom 25.11.2014, Az. 7 C 20/14, ZMR 2015, 416-417; a.A. LG Karlsruhe, Urteil vom 17.11.2015, Az. 11 S 38/15, NJW 2016, 1333-1336; LG Braunschweig, Urteil vom 07.02.2014, Az. 6 S 449/13, NJW-RR 2014, 1041-1042; AG Rendsburg, Urteil vom 30.10.2008, Az. 18 C 545/08, ZMR 2009, 239-240).
  • AG Wuppertal, 05.09.2016 - 95b C 47/16

    Gemeinschaft darf Einbau von Rauchwarnmeldern beschließen!

    Mithin besteht insoweit eine originäre Verpflichtung des Eigentümers betriebsbereite Rauchmelder in seiner Wohnung installiert zu haben (vgl. AG Bochum, WuM 2016, 242 f.).
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